Deutsche Staatsangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Jedes Kind benötigt dabei einen eigenen Reisepass oder Personalausweis - der Kinderreisepass ist zum 1. Januar 2024 abgeschafft worden.
Prüfen Sie bitte immer vor Reiseantritt, welches Passpapier Sie für die Einreise in andere Länder benötigen. Hinweise hierzu finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Nur noch digitale Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit, dass biometrische Passbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten im Bürgerbüro digital vorgelegt werden müssen und nicht mehr in Papierform.
Bürger*innen haben die Möglichkeit, im Rathaus beim zentralen Eingangsbereich zertifizierte Fotoboxen zu nutzen, um digitale Passbilder selbst anzufertigen. Die Gebühr in Höhe von 6 Euro kann dann bei dem*der Sachbearbeiter*in im Bürgerbüro zusammen mit der Dienstleitung bezahlt werden. Für Babys und Kleinkinder die unter 120 cm sind, können im Rathaus aus technischen Gründen keine Lichtbilder angefertigt werden.
Aber auch bei anderen zertifizierten Anbieter*innen können die benötigten Fotos angefertigt werden. Im Bürgerbüro muss das digitale Passbild dann über einen QR-Code vorgelegt und abgerufen werden. Wer die Dienste eines zertifizierten Fotoservice in Anspruch nehmen möchte, der findet eine Übersicht derjenigen Anbieter*innen, die bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur sicheren Übermittlung digitaler Lichtbilder verfügen, auf der städtischen Internetseite www.castrop-rauxel.de/digitalesLichtbild.
Selbst erstellte Fotos, zum Beispiel mit einer Handy-App oder in ausgedruckter Form, können nicht verwendet werden.
Wichtige Informationen
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist persönlich wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsformular und der Identitätsprüfung zu stellen. Einen Reisepass können Sie nicht online beantragen. Im Falle von Behinderungen, Krankheit oder Gebrechlichkeit nehmen sie bitte vorab Kontakt mit dem Bürgerbüro auf, um das Antragsverfahren zu besprechen. Die Abholung eines Reisepasses kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, erfolgen.
Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro. Sie können online unter Terminvergabe Bürgerbüro oder unter Tel. 02305 / 106-2333 einen Termin vereinbaren.
Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Ist der Antragsteller mit Nebenwohnsitz in Castrop-Rauxel gemeldet, muss die Ermächtigung zur Ausstellung eines Reisepasses von der zuständigen Passbehörde eingeholt werden. Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage der Ausweise der Eltern, ggf. Nachweis über das Sorgerecht). Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der auch als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
- Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise), ggf. Geburtsurkunde (wenn noch nie ein Dokument vorhanden war oder im letzten Dokument Fehler aufgetaucht sind), ggf. Staatsangehörigkeitsausweis.
- Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich und mind. ein Sorgeberechtigter muss bei Antragstellung anwesend sein.
- Digitales biometrisches Lichtbild (anzufertigen an den zertifizierten Fotoboxen im zentralen Eingangsbereich des Rathauses oder bei zertifizierten Anbietern. Mehr Infos dazu.)
- Bei ausländischen Urkunden ist die Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Übersetzers notwendig, wenn die Urkunde nicht mehrsprachig ist.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer ist, falls benötigt, ein neuer Reisepass zu beantragen.
Die Bearbeitungsdauer zur Ausstellung eines Reisepasses richtet sich nach den Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei Berlin. Zur Zeit beträgt die Bearbeitungsdauer 6 bis 8 Wochen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Dieser Pass ist dann in der Regel 3 Werktage nach Antragstellung fertig gestellt. Für die Beantragung im Express-Verfahren wird eine zusätzliche Express-Gebühr von 32 EUR erhoben.
Den Reisepass können Sie ohne Termin zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro abholen. Bevor Sie uns im Bürgerbüro besuchen, melden Sie sich bitte zunächst im zentralen Eingang im oberen Ratsfoyer auf Forumsebene an. Können Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen, so besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass das neue Dokument nur unter Vorlage des alten Dokumentes (sofern vorhanden) abgeholt werden kann.
- Reisepass für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 70 EUR
- Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass 48 Seiten für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 92 EUR
- Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 59,50 EUR
- Reisepass im Expressverfahren für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 102 EUR
- Reisepass im Expressverfahren für Personen unter 24 Jahren: 69,50 EUR
- Reisepass 48 Seiten-Expressverfahren für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 124 EUR
- Reisepass 48 Seiten-Expressverfahren für Personen unter 24 Jahren: 91,50 EUR
- vorläufiger Reisepass: 26 EUR
Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel