Wohnberechtigungsschein
Sozialwohnungen sind wohnberechtigten Wohnungssuchenden vorbehalten. Dies sind Personen, denen eine Wohnberechtigungsbescheinigung erteilt worden ist, weil ihr anrechenbares Einkommen und das ihrer Haushaltsangehörigen (Gesamteinkommen) die maßgebende Einkommensgrenze nicht oder nur unwesentlich (bis zu 5 Prozent) überschreitet.
Erforderliche Unterlagen
Antragsvordruck, Nachweis über das gesamte Einkommen
Kosten
Einkommensabhängig zwischen 8 und 20 EUR.
Kontakt
E-Mail: soziales@castrop-rauxel.de
Telefon: 02305 / 106 - 2475, - 2452
Fax: 02305 / 106 - 2299

