Aufgaben und Kompetenzen
Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere beschäftigt er sich mit der Lösung der Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft ergeben.
- Er kann eine Anregung oder Stellungnahme dem Rat oder einem seiner Ausschüsse zur Behandlung vorlegen.
- Er hat das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.
- Er soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder der Verwaltung vorgelegt werden, Stellung beziehen.
- Er kann seine eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
- Die Verwaltung leitet Vorlagen, die Integrationsmaßnahmen betreffen, vor der Behandlung im Rat/Ausschuss dem Integrationsrat zur Beratung weiter.

