Elterngeld
Das für Geburten ab dem 01.01.2007 zustehende Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion.
Sollten Sie vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig gewesen sein, können Sie den Elterngeld-Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR beantragen. Je nach Höhe des Einkommens vor Geburt des Kindes, kann Elterngeld bis zu einer Höhe von 1.800 EUR gewährt werden.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) macht die Leistungshöhe von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig.
Die Bearbeitung von Elterngeldanträgen aus Castrop-Rauxel erfolgt beim
Kreis Recklinghausen, Tel. (02361) 53-6595.
Anträge liegen auch in der Infostelle Soziales im Rathaus, Eingang E, 1. Etage, Europaplatz 1, für Sie bereit, Tel. (02305) 106-2475, -2452.

